Die einzelnen Bausteine einer Rechtsschutzversicherung kann man in den meisten Fällen bei Vertragsabschluss frei zusammenstellen.
In Deutschland haben etwa 2/3 aller Verkehrsteilnehmer eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Diese gilt aber nicht nur für Auto- und Motorrad-Fahrer, sondern auch für Fahrrad-Fahrer und sogar Fußgänger, die aufgrund einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr Rechtsbeistand benötigen.
Die Privat-Rechtsschutzversicherung ist auch für viele sinnvoll, da sie in Situationen des Alltags, wie z.B. wenn ein Dienstleister einen Vertrag nicht eingehalten hat oder man in Erbstreitigkeiten verwickelt wird, Rechtsbeistand ermöglicht.
Anders verhält es sich mit der Berufs-Rechtsschutzversicherung. Generell sollte man abwägen, ob das Arbeitsumfeld eine Rechtsschutzversicherung überhaupt erfordert, ob ausbleibende Lohnzahlungen, Mobbing, Abmahnungen und Kündigung wahrscheinlich sind.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherungen kommen nur für Mieter oder Eigentümer von Immobilien in Frage, die einen Nachbarschaftsstreit oder einen Streit mit Behörden befürchten. Für alle anderen, ist diese Rechtsschutz nicht wirklich nötig.
Es steht Ihnen frei, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit dem Fall zu beauftragen. Auf Wunsch vermittelt die Rechtsschutzversicherung Ihnen aber auch gerne einen Anwalt, der auf das von Ihnen benötigte Rechtsgebiet spezialisiert ist.
Ja. Bei einer Auseinandersetzung zwischen Mietern und Vermietern springt die Rechtsschutzversicherung ein, wenn der nötige Absicherungsbaustein gewählt wurde.
Winfried Wetzel
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